AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hausbootvermietung Ketzin

1.1 Der Vertrag zur Buchung der Leistungen erfolgt mit der Bestätigung der Reservierung und mit Zahlungseingang der 50%-igen Anzahlung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 5 Tagen nach Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Antritt der Reise fällig. Die Kaution muss ausschließlich per Überweisung vor Mietbeginn hinterlegt werden. Auch bei kurzfristiger Buchung ist die Gebühr und die Kaution noch vor Antritt zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, von einer Reservierung zurückzutreten, wenn nach dem vereinbarten Termin keine Anzahlung oder Restzahlung eingegangen ist.

1.2. Folgende Stornierungsfristen gelten:

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter entstehen folgende Kosten:

Voraussetzung für unsere Kulanz ist die Wahl dieses Angebotes und das die Zahlung betreffende vertragskonforme Verhalten des Kunden. Gleichfalls ist er im Falle dieser notwendigen Regelung nachweispflichtig.

Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn erhält der Mieter 100% seiner Anzahlung zurück. Die Buchung kann in diesem Fall kostenlos storniert werden. 

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn erhält der Mieter 50% seiner Anzahlung zurück. Bei Rücktritt unter 30 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen verfällt die komplette Gesamtzahlung.

Als Stichtag für die Berechnung gilt das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, sowie einer Kautionsversicherung. Bei Interesse vermitteln wir Ihnen gerne einen Anbieter.

1.3. Das Hausboot besitzt eine Haftpflichtversicherung, welche ausschließlich für die im Mietvertrag genannte Person als Bootsführer eintritt. Die Kasko-und Haftpflichtversicherung deckt bei einer Selbstbeteiligung von 500,00€(HB1+HB2) bzw. 1000,00€(HB3) , welche vom Mieter zu tragen ist, sämtliche Schäden auf Grund von höherer Gewalt, durch Strandung, Schiffbruch, Sinken, Zusammenstoß, Feuer, Blitzschlag etc. ab. Nicht versichert sind Schäden bis zur Höhe von 500,00€(HB1+HB2) bzw. 1000,00€(HB3), als auch Schäden, die grob fahrlässig und vorsätzlich oder unter Einluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln verursacht wurden. Außerdem greift die Versicherung nicht, wenn ein Schaden aufgrund von Sturm (ab Windstärke 5) im Anlegemanöver entstanden ist. Da der Mieter verpflichtet ist, das Boot bei Windstärke 5 vorab sicher im Hafen an einer Steganlage zu befestigen, oder in einer geeigneten geschützten Bucht zu ankern. Zusätzlich ist er selbstständig verantwortlich den Wetterbericht zu verfolgen. Der Mieter übernimmt das Hausboot auf eigene Verantwortung. Er haftet für alle Personen an Bord. Der Besitzer haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Persönliches Eigentum der gesamten Crew unterliegt nicht dem Versicherungsschutz. Die Crew ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen. Der Mieter erklärt ausdrücklich:

  • keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen,
  • Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum,
  • die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
  • die Bootsmannschaft zu beherrschen,
  • sich mit dem Revier vertraut zu machen,
  • keine Personen infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel das Boot führen zu lassen

1.4. Der Vermieter verpflichtet sich das Hausboot zum vereinbarten Termin im betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter infolge eines während einer vorhergehenden Überlassung entstandenen Schadens oder aus irgendwelchen, von seinem Willen unabhängigen Gründen, nicht in der Lage sein, das genannte Hausboot zum vereinbarten Zeitraum zur Nutzung zu übergeben, so hat dieser das Recht, dem Mieter den Betrag zu erstatten, ohne dass er Anspruch auf Schadensersatz stellen kann. Die Höhe dieser Preiserstattung richtet sich proportional nach der Anzahl der Tage, an denen ein Ausfall der Nutznießung erfolgte.

1.5. Das freie Verfügungsrecht über das Boot wird dem Mieter in dem Augenblick anerkannt, wo er schriftlich im Übergabeprotokoll bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind und wo er die von dem Vertreter des Eigentümers vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Danach sind alle Einwendungen des Mieters über Ausrüstung und Tauglichkeit des Schiffes ausgeschlossen. Bei Übernahme versteckte oder bei Rückgabe entstandene Mängel des Bootes und seiner Ausrüstung berechtigen den Mieter nicht, den Betrag zu mindern, es sei denn, der Mangel war infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Falls Teile der Ausrüstung während einer vorangegangenen Überlassung beschädigt oder verloren wurden, ohne das Ersatz sofort möglich ist, kann der Mieter nur zurücktreten oder Minderung geltend machen, wenn das Boot in seiner Seetüchtigkeit beeinträchtigt ist.

1.6. Der Mieter ist verpflichtet nur soviel Personen zu befördern, wie Schlafmöglichkeiten und Beförderungsmöglichkeiten und im Mietvertrag vereinbart sind. Empfohlen wird die mitführenden Schwimmwesten anzulegen. Pflicht ist es bei Nichtschwimmern! Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang) und bei Sichtweiten unter 1000 m ist verboten. Das Grillen ist ausschließlich mit dem vom Vermieter angeboten Grill zulässig. Das Hausboot wird dem Mieter mit vollem Tank übergeben. Der verbrauchte Kraftstoff wird mit 2,8€ / Liter berechnet. Vor jeder Fahrt ist es Pflicht des Mieters dem Motor genügend Benzin im vorgesehenen Tank zur Verfügung zu stellen und die Funktionsfähigkeit des Kühlwasserstrahls zu kontrollieren und diesen stämmig zum Blick zu behalten. Sollten aufgrund von zu wenig Benzin oder ausbleiben des Kühlwasserstrahl Schäden am Motor entstehen, sind diese durch den Mieter zu tragen.

1.7. Die Weitergabe des Hausbootes ist untersagt, sofern es mit dem Besitzer nicht abgestimmt wurde. Selbst bei schuldlosem Verstoß gegen diese Verbote entbindet der Mieter den Vermieter ausdrücklich von jeder Verantwortung in seiner Eigenschaft als Eigner und in allen anderen Eigenschaften und haftet persönlich den Schifffahrts- und Zolldienststellen gegenüber für alle Prozesse, Verfahren, Geldstrafen und Beschlagnahmen, die er hierdurch verursacht. Im Falle der Pfändung des Bootes ist der Mieter verpflichtet dem Besitzer einen obligatorischen und vertragsmäßigen Schadensersatz vom doppelten Tagessatz pro Tag des Bootes zu zahlen.

1.8. Der Mieter betreibt mit dem Boot keine gewerbliche Personenbeförderung. Das Schleppen von anderen Fahrzeugen ist nur im Notfall durchzuführen. Außerdem ist er verpflichtet im Fall von Havarie alle möglichen Maßnahmen zur Rettung zu veranlassen. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, so haftet er für den gesamten Havarieschaden. Der durch die Havarie verursachte und während der Dauer des Vertrages entstandene Nutzungsverlust gibt keinerlei Anrecht auf eine ganz oder teilweise Erstattung des Betrages durch den Besitzer.

1.9. Sollten während der Dauer des Vertrages Schäden auftreten, sind diese sofort telefonisch mit dem Besitzer zu besprechen. Sind diese durch einen Verschleiß vom Material des Hausboots verursacht worden, ist der Mieter berechtigt diese durch eine Reparatur von max. 100,00€ mit Vorlage der Rechnung durchführen zu lassen. Diese Kosten werden nach Abschluss des Vertrages erstattet, wenn die Rechnung auf „Hausbootvermietung Ketzin, Schumacherstraße 65, 14669 Ketzin“ ausgestellt wurde. Weitere größere Reparaturen sind ebenfalls mit dem Besitzer zu besprechen. Sollte sich eine für die Weiterfahrt hindernde Reparatur als erforderlich erweisen, so ist der Mieter verpflichtet wenigstens 24 Stunden früher zurückzukehren, sodass die Reparatur ausgeführt werden kann, ohne die Nutzung des folgenden Bootsführers zu gefährden. Sobald der Schaden ohne Verschulden des Mieters auftritt, wird dieser Betrag selbstverständlich anteilig ersetzt. Die Nichtbeachtung ist vergleichbar mit einer Verspätung. Somit kann das Hausboot durch Verschulden des Mieters nicht termingerecht weitervermietet werden. Daraus folgt ein Nutzungsausgleich für den Besitzer.

1.10. Die Kaution ist vor Antritt per Überweisung zu hinterlegen. Bei Beschädigung oder Verlust des Bootes oder Inventar / Zubehörteil ist der Mieter verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen. Diese werden mit der Kaution verrechnet. Die Erstattung der Kaution wird dann bis zur Begleichung der Rechnungen für die Reparatur oder bis zum Ersatz aufgeschoben.

1.11. Das Fahrgebiet erstreckt sich auf die gesamten Berlin – Brandenburgischen Gewässern im Umkreis von 20 Seemeilen ab Hafen. Das Befahren des BSK (Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals) ist zwischen km 8,35 – km 20,20 verboten, gleichfalls ist der Charlottenburger Verbindungskanal für Sportschifffahrt gesperrt. Der Schwielowsee, Zernsee, Trebelsee, Beetzsee, Wannsee dürfen ab 4 Bft nicht befahren werden. Ab 5 Bft  gilt ein generelles Fahrverbot. Der Mieter ist das verpflichtet für die Zeit einen geeigneten Hafen anzufahren, welcher im ablandigen Wind anzufahren ist. Andernfalls kann sich der Mieter eine geschützte Bucht suchen und dort ablandig Ankern. Generell ist immer 10 Meter Abstand vom Ufer zu halten. Das Ankern ist nur außerhalb der Schiffahrtsrinne und bei einer Mindestbreite von 30 Metern gestattet. Die Navigation mit dem Boot ist nur in ausreichend tiefem Wasser gestattet. Bodenberührungen ziehen eine kostenpflichtige Untersuchung des Unterwasserschiffes nach sich. Der Mieter haftet auch für alle Schäden, Verluste und Unfälle seiner Crew. Der Mieter verpflichtet sich den Ölstand und Wasserstand täglich vor Fahrtantritt zu prüfen. Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen voll zu Lasten des Mieters. Außerdem ist der Bootsführer und seine Crew verpflichtet in keinem Fall unter Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln das Hausboot zu bedienen. Im Fall eines Schadens haftet der Mieter.

1.12. Das Boot ist zum vorgeschriebenen Termin gesäubert und entladen zurückzugeben. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet das Hausboot besenrein und im einwandfreien Zustand bei Abgabe zu übergeben. Das Rauchen ist ausschließlich auf der Bugterrasse gestattet. Zigarettenabfälle sind im vorhandenen Aschenbescher zu entsorgen. Haustiere wie Hunde, Katzen u.ä. sind grundsätzlich nicht erwünscht.

Sollten Sie vor dem vereinbarten Termin am Heimathafen anlegen, ist dies nur nach rechtzeitiger telefonischer Absprache und im Beisein des Vermieters gestattet! Sollte sich der Vermieter nicht am Hafen befinden, ist das Anlegen untersagt.

Im Falle der Verspätung wird pro angerissene halbe Stunde ein Betrag von 40,00 € zu Lasten des Mieters berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Hausboot spätestens 36 Stunden vor Vertragsende nicht weiter als 15km vom Rückgabehafen zu halten. Sollte der Törn durch Verschulden des Mieters an einen anderen Hafen notwendig werden, ist der Mieter verpflichtet, bis zur Übernahme durch den Besitzer das Boot zu überwachen. Das Hausboot gilt dann erst ordnungsgemäß übergeben, wenn es vom Besitzer oder durch eine neue Besatzung übernommen ist. Der Mieter trägt alle Kosten und Folgenachlasten. Nach seiner Rückkehr führt der Mieter zusammen mit dem Eigentümer eine Inventaraufnahme und Inspektion durch. Dabei muss das Hausboot geräumt und gesäubert im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein. Beim Auschecken ist auf dem Übergabeprotokoll vom Mieter zu vermerken, ob evtl. Minderung oder Schadensersatzansprüche gestellt werden.

1.13. Für den Zahlungsverkehr, insbesondere den Anspruch des Eigentümers auf Erhalt der Zahlung und Streitigkeiten, wegen Mängel an Boot und Ausrüstung, vereinbaren beide Parteien die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Vorstehende Vertragsbedingungen werden anerkannt. Jegliche Art von Nebenabsprache bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In allen strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Mobile Sauna

2.1 Jede Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr! Du bist für dein Wohlbefinden selbst verantwortlich. Für deine Freunde und Bekannte bzw. Mitbenutzer, der von dir gemieteten Sauna, übernimmst du ebenfalls die Verantwortung.

2.2 Die Regeln der Nutzung sind in der Sauna angebracht, die sind dringend zu befolgen. Falls du noch Fragen zur Benutzung hast, dann frage bitte den Vermieter bei der Übergabe, er hilft dir gerne.

2.3„Handtuchpflicht“ Grundregel der Sauna „Kein Schweiß auf s Holz“. Du willst das gemietete Produkt in einem sauberen Zustand bekommen, deine Nachfolger wollen es ebenfalls. Halte das gemietete Produkt sauber! Für eventuelle Verunreinigung, die nicht bei einer normalen Nutzung entstehen kann, wird dir eine separate Rechnung erstellt. 
Nutze ein Tuch in der Sauna, bitte informiere deine Gäste über die Grundregel!

2.4 In der Sauna darf weder gegessen, getrunken noch geraucht werden. Es empfiehlt sich keinen Alkohol während des saunieren zu sich zu nehmen.

2.5 Aufgusszusätze – es dürfen nur geeignete Zusätze benutzt werden, es darf kein Saunaöl aufs Holz gelangen. Beachte die empfohlene Mischung, die auf der Verpackung angebracht ist. Die fertige Mischung darf nur auf die Saunasteine gegossen werden, beachte ebenfalls die Menge, zu viel Aufgussmittel ist nicht besser, es können unangenehme Gerüche entstehen, die deinen Saunagang einfach verderben.

2.6 Unbedingt zu beachten ist die Höchsttemperatur der Sauna, die darf  100°C auf keinen Fall übersteigen! Sollte es doch dazu kommen muss die Tür vom Saunaraum geöffnet werden, erst wenn die Temperatur wieder unter 100°C sinkt darf der Saunaraum wieder betreten werden.

2.7 Während des Betriebes darf die Sauna niemals ohne Aufsicht gelassen werden.

2.8 Achte auf die Kinder, die dürfen natürlich mit saunieren aber nur unter Aufsicht von dir bzw. einem anderen Erwachsenen.

2.9 Nach der Benutzung ist vor der Benutzung, daher räume bitte alles, was nicht zum Mietprodukt gehört aus dem Raum raus, die Asche ist ebenfalls zu entfernen. Die Mietsache muss in einem „Besenreinem Zustand“ wieder übergeben werden. Für eventuelle Verunreinigungen sowie Beschädigungen ist der Mieter verantwortlich.

2.10 Kaution – für die Nutzung der Mietprodukte erheben die Vermieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution findest du auf den „Mietbedienungen“ Seite des jeweiligen Anbieters in der Regel beträgt diese 250,00€. 

Wir wünschen dir und deinen Gästen eine angenehme Entspannung!

Hausbootvermietung Ketzin – Inh. Lisa-Marie Jager – Schumacherstraße 65, 14669 Ketzin/Havel – Tel.: 0174/9767736 – E-Mail: kontakt@hausboot-ketzin.de